hg
Bild vergrößern
Lesbisches Paar mit Tochter (Archivbild) Foto: epd-Bild
Buchtipp

Susanne Kuttler, Petra Schulze
König Pritzprotz und die Socke
Illustriert von Sandra Rodenkirchen

zur Detailseite

Anzeige

Lesbisches Paar fordert Korrektur der Geburtsurkunde

10. März 2020

Auf dem Dokument steht nur die leibliche Mutter. Eine rechtlich gemeinsame Elternschaft geht nur mit einer Stiefkindadoption. Dagegen wollen die beiden bis vor das Bundesverfassungsgericht - wenn nötig.

Bild vergrößern
Lesbisches Paar mit Tochter (Archivbild) Foto: epd-Bild

Anzeige

Hannover, Schellerten (epd). Der Kampf eines lesbischen Paares aus Schellerten bei Hildesheim für die Anerkennung einer gemeinsamen Mutterschaft ihrer Tochter geht in die nächste Runde. Das Standesamt Hannover habe ihnen eine aus ihrer Sicht "fehlerhafte" Geburtsurkunde für ihre am 13. Februar in Hannover geborene Tochter Paula zugeschickt, teilten Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann am Dienstag mit. Anders als beantragt sei darauf nur die leibliche Mutter Gesa Teichert-Akkermann als Elternteil verzeichnet. Das entspreche zwar dem geltenden Recht. Dennoch wollen die beiden nun die Behörde auffordern, die Urkunde zu korrigieren.

Sollte die Aufforderung abgelehnt werden, will das Paar beim Familiengericht in Hannover beantragen, das Standesamt zu verpflichten, "die richtige Geburtsurkunde mit zwei Eltern für Paula auszustellen". Parallel wollten sie beim Familiengericht in Hildesheim den bereits vor der Geburt gestellten Antrag auf Anerkennung einer Mitmutterschaft weiterverfolgen, betonten die Akkermanns.

"Lebensrealität geleugnet"

Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann gehen aber nach eigenen Worten davon aus, dass sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen müssen, damit Verena Akkermann rechtlich als zweiter Elternteil von Paula anerkannt wird. Unterstützt wird das Paar, das in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, von Anwältinnen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin.

Zwar hätten sie damit gerechnet, dass in der Geburtsurkunde nur die leibliche Mutter eingetragen werde, schreiben die Akkermanns. Dennoch habe es sie getroffen, dass "Paulas und unsere Lebensrealität als Regebogenfamilie" geleugnet werde.

Juristinnen sehen massiv Rechte verletzt

Bei lesbischen Elternpaaren muss in Deutschland bislang die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Nur dann kann sie als gleichberechtigter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Die Bearbeitung einschließlich Besuchen durch das Jugendamt dauert in den meisten Fällen rund ein Jahr. Die Akkermanns empfinden das als diskriminierend.

Auch der Deutsche Juristinnenbund sieht die Rechte der betroffenen Familien massiv verletzt und das Kindeswohl gefährdet. Der Gesetzgeber habe es versäumt, bei der Öffnung der "Ehe für alle" eine Regelung zu treffen, die mit den Regeln für heterosexuelle Paare vergleichbar sei, sagte Präsidentin Maria Wersig. Eine Vaterschaft hingegen wird automatisch anerkannt oder kann bei Nichtverheirateten auf Antrag direkt anerkannt werden.

1

Leser-Kommentare öffnen

ellybe, 10. März 2020, 17:20 Uhr


In was für einer Welt lebe ich eigentlich? Für mich hat ein Kind immer noch einen leiblichen Vater (meinetwegen auch nur Samenspender) und eine leibliche Mutter (meinetwegen auch nur Samenempfängerin). Und wenn unser Staat die "Ehe für alle" ermöglicht, und in einer "Ehe" von zwei Lesben der eine Teil die leibliche Mutter eines Kindes ist, dann kann der andere Teil eben weder auch (die) Mutter (schon gar nicht Vater) sein und muss damit leben, dass er=sie das Kind adoptieren muss. Ich kann darin keine Benachteiligung oder Diskriminierung erkennen. Heterosexuelle Ehepaare, die weder Vater noch Mutter eines Kindes sind/sein können, aber Eltern werden und ein Kind annehmen möchten, müssen dieses auch adoptieren. In meiner Verwandtschaft musste ein Mann, der eine (geschiedene) Frau heiratete, die ihr Kind mit in die Ehe einbrachte, gleichfalls dieses adoptieren, dafür sogar die Zustimmung des leiblichen Vaters einholen. Es ist ihm nicht im geringsten eingefallen, dabei von Diskriminierung zu reden! Er hat es, auch dem Kinde zuliebe, gern getan! - Wieso also im vorliegenden Fall "das Kindeswohl gefährdet" ist, ist mir absolut schleierhaft. -
Ach, ich weiß seit Langem, dass ich nicht (mehr) von dieser Welt, sondern Teil einer vergangenen Welt, also hoffnungslos rückständig bin. Nicht nur in weltlichen Dingen, sondern auch in religiöser Hinsicht.
Aber sind wir nicht "allesamt Sünder"?
Bitte melden Sie sich erst an, um eine Antwort zu verfassen
zum Login
Bitte melden Sie sich erst an, um einen Kommentar zu verfassen
zum Login
Buchtipp
Buchtipp

Susanne Kuttler, Petra Schulze
König Pritzprotz und die Socke
Illustriert von Sandra Rodenkirchen

zur Detailseite
Buchtipp

Susanne Kuttler, Petra Schulze
König Pritzprotz und die Socke
Illustriert von Sandra Rodenkirchen

zur Detailseite
Per E-Mail empfehlen