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Ein Neonazis trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift: "Solidarität mit Ursula Haverbeck" (Archivbild) Foto: epd-Bild
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Gericht erlaubt Neonazi-Aufmarsch am 9. November in Bielefeld

30. September 2019

Unter dem Motto "Freiheit für Ursula Haverbeck" will die Partei "Die Rechte" am 9. November in Bielefeld auf die Straße gehen. Die Polizei forderte eine Verlegung. Das Verwaltungsgericht Minden sieht dafür aber keine ausreichenden Gründe.

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Ein Neonazis trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift: "Solidarität mit Ursula Haverbeck" (Archivbild) Foto: epd-Bild

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Minden, Bielefeld (epd). Eine für den 9. November in Bielefeld angemeldete Kundgebung für die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck darf stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (AZ: 11 L 886/19) Der Demonstrationszug der Partei "Die Rechte" ist einen Tag nach dem Geburtstag Haverbecks geplant, die am 8. November 91 Jahre alt wird. Die mehrmals verurteilte Holocaust-Leugnerin sitzt derzeit ein Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Bielefeld ab. Das Motto des rechten Kundgebung lautet "Freiheit für Ursula Haverbeck".

"Die Rechte" hatte gegen eine Auflage des Polizeipräsidiums Bielefeld Rechtsmittel eingelegt. Die Behörde hatte die angemeldete Demonstration zwar erlaubt, aber aufgrund des Gedenkens an die Novemberpogrome von 1938 gefordert, dass die Partei grundsätzlich einen anderen Veranstaltungstag wählen solle.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden sah im Gegensatz zur Polizeibehörde keine ausreichenden Gründe für eine Beschränkung der "Rechten"-Kundgebung gegeben. Das benannte Thema der geplanten Demonstration weise keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft auf, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. Eine solche ergäbe sich auch nicht aus sonstigen Umständen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, gegen ihn ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Gegendemonstration bereits angekündigt

Ein Polizeisprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Polizeipräsidium werde alle Rechtsmittel ausschöpfen. "Wir stellen uns aber auf eine Demonstration ein." Ein gesellschaftliches Bündnis hat bereits eine Gegendemonstration für den 9. November angekündigt.

Haverbeck verbüßt seit Mai 2018 in Bielefeld-Brackwede eine zweijährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, die vom Landgericht Verden verhängt wurde. Das Detmolder Landgericht hatte sie zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Haverbeck hatte unter anderem bestritten, dass das Konzentrationslager Auschwitz ein Vernichtungslager war.

Im November vergangenen Jahres waren 6.000 Menschen in Bielefeld gegen eine rechte Kundgebung für Holocaust-Leugnerin auf die Straße gegangen. Die Polizei Bielefeld war im Nachhinein für ihren Einsatz scharf kritisiert worden. Das "Bielefelder Bündnis gegen Rechts" warf der Polizei ein aggressives Vorgehen vor. Mit Wasserwerfern, Räumpanzern und Hundertschaften sei der friedliche Protest "unverhältnismäßig" erschwert worden. Die Gegendemonstranten seien zudem entgegen vorheriger Absprachen weiträumig von den Neonazis abgesperrt worden.

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Leser-Kommentare öffnen

Schallblech, 1. Oktober 2019, 9:27 Uhr


Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist unerträglich. Der 9. November ist ein Gedenktag, auch wenn es kein gesetzlicher Feiertag ist. Die Ereignisse bis zur Reichspogromnacht ähneln sehr der heutigen Situation. Auch das Dritte Reich hat mit Aufmärschen von Rechtsradikalen begonnen. Wenn die Gerichte uns nicht schützen können (wollen?) - wer dann?
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