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Fall Sami A.: Gericht droht Ausländerbehörde Zwangsgeld an
25. Juli 2018
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Ausländerbehörde der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wenn sie den nach Tunesien abgeschobenen Sami A. nicht bis zum 31. Juli zurückholt.
Düsseldorf (epd). Die bisherigen Bemühungen der Behörde um eine Rückholung reichten nicht aus, teilte das Gericht mit. (AZ: 8 L 1359/18) Der als Gefährder eingestufte Mann war vorletzte Woche abgeschoben worden. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land abgeschoben werden dürfe, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs nach Tunesien war. Daraufhin hatte das Gericht seine Rückholung angeordnet, weil die Abschiebung rechtswidrig gewesen sei. Dagegen hat die Stadt Bochum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Anklage wegen Terrorismus
Die Ausländerbehörde habe bisher nichts Substanzielles unternommen, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers nach Deutschland zu bewirken, erklärten die Gelsenkirchener Richter. Es seien lediglich Anfragen zum aktuellen Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation des Mannes an die tunesischen Behörden gestellt worden. Da es bisher an tauglichen Schritten zur Rückholung fehle, könne sich die Stadt Bochum auch nicht darauf berufen, dass eine Rückführung unmöglich sei.
Medienberichten zufolge will Tunesien A. nicht an Deutschland zurücküberstellen und erwägt eine Anklage wegen Terrorismus.
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Schallblech, 25. Juli 2018, 17:01 Uhr
Kühlert, 26. Juli 2018, 8:09 Uhr
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