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Bundesverfassungsgericht: Versammlungsverbote gelten

20. März 2020

Ein behördliches Versammlungsverbot wegen der bestehenden Corona-Pandemie kann grundsätzlich erst einmal nur vor Verwaltungsgerichten geprüft werden.

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Karlsruhe (epd). Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klargestellt und den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen ein von der Stadt Karlsruhe erlassenes infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot als unzulässig zurückgewiesen. (AZ: 1 BvR 661/20)

Antrag unzulässig

Ein Beschwerdeführer hatte am 18. März 2020 in Karlsruhe eine Versammlung unter dem Motto "Eilversammlung zum Protest gegen die Menschenrechtsverletzungen an der und vor der griechischen Grenze und in den Flüchtlingslagern" angemeldet. An der für den 20. März geplanten Veranstaltung sollten rund 400 Personen teilnehmen. Doch die Stadt erließ ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot. Mit dem Verbot der Demonstration sollte die weitere Verbreitung des Coronavirus erhindert werden.

Der Anmelder der Demonstration sowie ein weiterer Beschwerdeführer, der teilnehmen wollte, beantragten beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, damit die Versammlung doch noch stattfinden kann. Doch der Antrag der Beschwerdeführer sei unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter. Ihnen sei es zuzumuten, erst einmal das Verbot von den Verwaltungsgerichten prüfen zu lassen. Das Argument, in so kurzer Zeit keinen Anwalt zu finden, überzeuge nicht. Denn dies sei erst gar nicht versucht worden.

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Leser-Kommentare öffnen

Alwite, 22. März 2020, 8:56 Uhr


Inzwischen dürfte auch dem Uneinsichtigsten aufgegangen sein, dass Menschenansammlungen zur Zeit allgemein ein Widerspruch in sich selbst sind und absolut keiner Demo stattgegeben werden kann.
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Schallblech, 22. März 2020, 10:26 Uhr


Na ich weiß nicht... Auf tagesschau.de ist ganz unten ein Foto aus Japan zu sehen: Dichtes Gedränge mit fotobereiten Handys unter einem blühenden Baum. Nur ein paar Leute haben eine Schutzmaske. Das Bild ist von gestern!

Alwite, 22. März 2020, 13:01 Uhr


Yes Sire, selbstredend bedeutet Krankheit, krank und Tod, tot. Vielleicht sehen Japaner ihren Archipel, mit den fünf Hauptinseln Hokkaidō, Honshū, Kyūshū, Shikoku und Okinawa und mehr als 6847 weiteren Inseln, von der Geografie her geschützter als die Deutschen ihr gedrängt-zusammen-gehörendes Ländlein. (Eigene Vermutung) Ähnlich verhielten sich die Briten ja bis vor ein paar Tagen auch noch.
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Schallblech, 22. März 2020, 16:38 Uhr


Gerade im Liveblog der Tagesschau: 55.000 Menschen drängeln sich JETZT in Sendai, um das Olympische Feuer zu sehen. Währenddessen streiten sich die Olympiabonzen immer noch, ob die Olympischen Spiele stattfinden sollen. Die haben alle den Knall nicht gehört....

Schon Albert Einstein wußte ja, daß das Weltall und die Dummheit der Menschen unendlich sind. Nur beim Weltall war er sich nicht ganz sicher.

Alwite, 22. März 2020, 17:01 Uhr


So ist es, wenn ein Gericht sich bei uns gezwungen sieht, der Uneinsichtigkeit entgegenzuwirken, ist das auf den Globus geschaut, gedröppelt. Ob nun Pest, Schwindsucht oder andere rasch ausbreitende Krankheiten von sich Reden machen. Ausgrabungen geben Zeugnis von Massensterben die rätselhaft anmuten:
Carl Spitzweg reimte was Einstein als Spruch hinterließ in seiner Art:

Und wird die Welt auch noch so alt,
der Mensch, er bleibt ein Kind!
Zerschlägt sein Spielzeug mit Gewalt,
wie eben Kinder sind!
Wann alles erst in klein zerstückt
und nichts mehr zu verderben,
so sucht er wieder – neubeglückt –
und spielt dann mit den Scherben.

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