
Streit über Lebensführung im Pfarrhaus
Pfarrdienstgesetz
Das Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat in Bremen einen Streit über die Lebensführung im Pfarrhaus ausgelöst.
Die Regelungen diskriminierten unzählige gelebte Partnerschaften, kritisierte Gemeindepastor Bernd Klingbeil-Jahr vor dem Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche. Der Synode lag der Antrag der bremischen Kirchenleitung vor, das EKD-Gesetz auch in Bremen zu übernehmen.## In dem Gesetz heißt es unter anderem, Ehepartnerinnen und Ehepartner im Pfarrhaus sollten nach Möglichkeit evangelisch sein. Sie müssten aber auf jeden Fall einer christlichen Kirche angehören. Im Einzelfall könne eine Ausnahme zugelassen werden, »wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird«. Es sei »ideologisch und verletzend«, Partnerschaften Geschiedener und gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, sagte Klingbeil-Jahr. Schließlich seien Partnerschaften zwischen einem Protestanten und einer Muslimin oder einer Protestantin und einem Juden bereichernd und stünden für Vielfalt. Sein Kollege Rolf Blanke ergänzte, das EKD-Gesetz widerspreche dem Leben in einer offenen Gesellschaft. Bremens leitender Theologe Renke Brahms warb dafür, das Gesetzeswerk nicht abzulehnen, damit Bremen sich auf EKD-Ebene nicht selbst aus dem Diskussionsprozess um diese Regelungen ausschließe. Das Parlament beauftragte seinen Rechtsausschuss damit, eine veränderte Vorlage zu erarbeiten, über die die Delegierten im November abstimmen wollen. Die EKD hatte 2010 eine Öffnung der Dienstwohnungen für eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften zugelassen. In mehreren Landeskirchen ist das Zusammenwohnen der Partner bereits möglich. Zuletzt hatte die sächsische Synode bei ihrer Frühjahrstagung im April der Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Paare nach heftigen Kontroversen zugestimmt. epd